Spahn öffnet Industrie Hintertür zu Versichertendaten

  1. August 2020 Brigitta Engel und Florian Rötzer

TP-Exklusiv. Seit langem fordert die Industrie einen direkten Zugang zu Versichertendaten. Einen indirekten hat sie jetzt bekommen. Der fleißige Herr Spahn: Mit Vollgas gegen den Datenschutz -Teil 7

Es half nichts. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hatte verlangt, die Hintertür zu schließen. Jetzt steht sie sperrangelweit auf.

Seit langem fordert die Industrie einen direkten Zugang zu den Versichertendaten von 73 Millionen gesetzlich versicherter Bürger. Ende Dezember 2019 dann hatte die CDU ein Positionspapier vorgelegt, das dieser Forderung Rechnung trug: Die „in Deutschland ansässigen forschenden Unternehmen der Gesundheitswirtschaft“ sollen, so forderten die CDU-Politiker, „in den Kreis der Antragsberechtigten“ für das mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz geschaffene staatliche Forschungsdatenzentrum aufgenommen werden.

Wenn auch diese Forderung sich bisher nicht durchsetzen konnte, so wurde doch mit einer aktuellen Verordnung des Gesundheitsministers jetzt der Weg dahin geebnet.

Das Forschungsdatenzentrum bietet Daten zur Nutzung an – sowohl aus erzwungenen als auch aus freiwilligen Datenweitergaben:
a) Digitale-Versorgung-Gesetz: Ohne Einräumung eines Widerspruchsrechts werden von den Krankenkassen gespeicherte Sozial- d.h. auch Gesundheitsdaten der Versicherten ans Forschungsdatenzentrum weitergegeben.
b) ePA-Datengesetz: Freiwillig sollen die Versicherten ihre in der ePA gespeicherten Gesundheitsdaten ab 2023 ans Forschungsdatenzentrum weitergeben.

Dabei enthielt bereits das im November verabschiedete Digitale-Versorgung-Gesetz ein Schlupfloch, auf das sich CDU/CSU und SPD geeinigt hatten: In Ausnahmefällen durften die Nutzungsberechtigten nach Genehmigung eines gesonderten Antrags die Daten auch an Dritte weitergeben.

Die folgende Liste enthält allein die Nutzungsberechtigten des Forschungsdatenzentrums:

die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildeten maßgeblichen Spitzenorganisationen der Leistungserbringer auf Bundesebene, der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, die Bundes- und Landesverbände der Krankenkassen, die Krankenkassen, die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen und Kassenärztlichen Vereinigungen, die Institutionen der Gesundheitsberichterstattung des Bundes und der Länder, die Institutionen der Gesundheitsversorgungsforschung, die Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und sonstige Einrichtungen, die Daten zur unabhängigen wissenschaftlichen Forschung benötigen, der Gemeinsame Bundesausschuss, das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, das Institut des Bewertungsausschusses, die Beauftragte für Patientenbelange, maßgebliche Selbsthilfeorganisationen chronisch kranker und behinderter Menschen auf Bundesebene, das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen, das Institut für das Entgeldsystem im Krankenhaus, die für die gesetzliche Krankenversicherung zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden sowie übrige oberste Bundesbehörden, die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, die Bundespsychotherapeutenkammer sowie die Bundesapothekenkammer und schließlich die Deutsche Krankenhausgesellschaft.

Grundsätzlich galt bisher aber: „Die Nutzungsberechtigten dürfen die […] zugänglich gemachten Daten nicht an Dritte weitergeben.“ Dieser Satz ist in Spahns neuer Daten-Verordnung nicht mehr auffindbar.

Aber nicht nur das. Der Gesundheitsminister hat sich darüber hinaus über die Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbundes hinweggesetzt, den Kreis dieser „Dritten“ auf „öffentliche, den Sozialversicherungsträgern angehörende oder nicht gewinnorientierte Institutionen zu begrenzen“.

Im Klartext: Damit sind die sensiblen Gesundheitsdaten von 73 Millionen gesetzlich versicherter Bürger jetzt mittelbar dem Zugriff der gewinnorientierten Gesundheitswirtschaft ausgesetzt.

Hinzu kommt, dass Spahn, wie Telepolis am Dienstag berichtete (Spahn erhöht Datenschutz-Risiko, durch zwei andere Regelungen derselben Verordnung das Risiko der Bürger, identifiziert zu werden, stark erhöht hatte:

  1. Neben anonymisierten Daten bietet das Forschungsdatenzentrum jetzt nämlich regulär (d.h. nicht mehr nur als Ausnahme) auch pseudonymisierte Einzeldatensätze zur Datennutzung an.
  2. Zusätzlich hat Spahn allen Warnungen zum Trotz auch noch den Datenumfang derart erweitert, dass ein Re-Identifikationsrisiko auch in der Verordnung selbst nicht in Abrede gestellt wird.

Genaueres dazu: Schon wieder: Spahn erhöht Datenschutz-Risiko.

Die Begriffe Pseudonymisierung und Anonymisierung bezeichnen unterschiedliche Datenschutzniveaus.
‚Pseudonym‘ bedeutet, dass die Person unter Hinzuziehung von gesondert aufbewahrten Informationen wieder identifiziert werden kann. Pseudonymisierte Daten gehören deshalb zu den personenbezogenen Daten, deren Verarbeitung in den Anwendungsbereich der Datenschutzgrundverordnung fällt. ‚Anonym‘ bedeutet dagegen, die betroffene Person kann nicht oder nur mit sehr hohem Aufwand wieder identifiziert werden. Bei modernen Big-Data-Anwendungen ist allerdings selbst bei Anonymisierung der Daten der Schutz vor einer Re-Identifikation kaum noch gegeben.

Wer nun angesichts der Weitergabe seiner sensiblen Gesundheitsdaten erhöhte Sicherheits- bzw. Schutzvorkehrungen gegen den Missbrauch seiner Daten erwartet, der wird bei Durchsicht der Verordnung seinen Augen nicht trauen:

Die nutzungsberechtigten Antragsteller sollen selbst „sicherstellen“, dass „eine Datenverarbeitung durch Dritte für andere Zwecke als die der Beratung ausgeschlossen ist“. Offenbar ist hier lediglich eine Selbstverpflichtung des Antragstellers vorgesehen. Das staatliche Forschungsdatenzentrum prüft laut Verordnungstext im Genehmigungsverfahren lediglich, ob eine Verpflichtungserklärung des Antragstellers vorliegt.

Das bedeutet ein immenses Risiko für die Persönlichkeitsrechte von 73 Millionen gesetzlich versicherter Bürger. Und als wäre das alles nicht schon genug, wird das Risiko zusätzlich noch durch die folgende, offensichtlich ernst gemeinte Sanktionsandrohung in die Höhe getrieben:

Datennutzungsberechtigte, welche die Daten entgegen der Genehmigung des Forschungs-datenzentrums zu anderen Zwecken missbrauchen, erhalten das Recht, spätestens nach zwei Jahren wieder Zugang zu den sensiblen Patientendaten zu erhalten.

Die Entwicklung ist beunruhigend. Erst letzte Woche hatte Telepolis aufgedeckt, wie die große Koalition kürzlich mit einem undurchsichtigen Änderungsantrag zum epA-Datengesetz den Datenschutz der gesetzlich versicherten Bürger aushebelte (ePA – Datengesetz: Sie haben den Affen übersehen). Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hatte sich gegenüber Telepolis besorgt gezeigt und vor der Gefahr des „gläsernen Versicherten“ gewarnt (Oberster Datenschützer und 73 Mio Bürger ausgetrickst).

Diese Gefahr des „gläsernen Versicherten“ dürfte mit Spahns aktueller Verordnung extrem groß geworden sein. Ob dabei eine solche auch noch gegen den Willen des gesetzlich versicherten Bürgers erzwungene risikoreiche Datenverarbeitung überhaupt datenschutzkonform ist, ist zweifelhaft.

Erstaunlicherweise hat der Bundsdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber die Bevölkerung zu dem neuerlichen Fall von Datenschutzabbau noch nicht aufgeklärt. Telepolis hat Ulrich Kelber deswegen erneut um Aufklärung gebeten.

 
 
Telematikinfrastruktur

„Versorgungssicherheit wird aufs Spiel gesetzt“

Die derzeitigen technischen Probleme in der Telematikinfrastruktur sind nach Auffassung der Freien Ärzteschaft (FÄ) eine Zumutung für die Ärzte in den Praxen. Die Betreibergesellschaft gematik könne dieFehler offenbar nicht selbst beheben. Stattdessen würden die Praxen aufgefordert, das selbst zu machen, gegebenenfalls mit Unterstützung von Dienstleistern vor Ort. „Das Ganze erinnert an einen kranken Schildbürgerstreich“, so Dr. Silke Lüder, Vizevorsitzende der Freien Ärzteschaft (FÄ) am Dienstag in Hamburg. „Mitten in der Corona-Krise wird die Versorgungssicherheit der ambulanten Medizin in Deutschland aufs Spiel gesetzt.“

Dr. Silke Lüder kritisiert die Störanfälligkeit der Telematikinfrastruktur.

Rund 80.000 Praxen von Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten können derzeit kein Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen (der änd berichtete). „Das Sicherheitsproblem kann auch das Einlesen der Versichertenkarten behindern und damit die Behandlung der Patienten sowie die Abrechnung. Außerdem sind die Ärzte nicht dafür verantwortlich oder zuständig, Störungen in der zentralen Telematikinfrastruktur zu beheben“, unterstrich Lüder. Es sei gesetzlich fixiert, dass die inzwischen verstaatlichte gematik für die Schaffung ‚einer interoperablen, kompatiblen und sicheren Telematikinfrastruktur‘ verantwortlich sei. 
  
Diese existiere aber augenblicklich nicht. Nun würden Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten wegen der nichterfolgten Aktualisierung eines Sicherheitszertifikates tatsächlich aufgefordert, eine auf der gematik-Website offen verfügbare Liste aller vertrauenswürdigen Zertifikatsherausgeber (TSL) auf den Konnektor aufzuspielen. „Das grenzt an Nötigung“, so die FÄ-Vize. „Wir haben Medizin gelernt, nicht Informatik. Und natürlich wird uns anschließend, falls bei diesem absurden Vorgang Fehler unterlaufen, die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit wieder zugeschoben werden.“ 
  
Als Gipfel des Zynismus betrachtet die FÄ aber die Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums und der gematik: Es sei klar, dass die Praxen „keine Sanktionen fürchten müssen“, wenn sie im Moment kein VSDM für die Krankenkassen durchführen könnten. „Das ist schön, dass wir nicht für die Sicherheitsfehler der Gematik bestraft werden sollen“, sagt Lüder. „Uns geht es aber mehr darum, dass die ambulante Medizin in Deutschland nicht weiter durch eine anscheinend unsichere, teure und störungsanfällige, per Gesetz aufgezwungene Infrastruktur, die bisher keinem Arzt und keinem Patienten geholfen hat, sabotiert wird.“ 
  
Man müsse fragen: „Was passiert mit der Medizin, wenn alle Krankheitsdaten in Zukunft über diese löchrige Autobahn laufen sollen, etwa per elektronischer Patientenakte, e-Rezept, e-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, e-Medikationsplan und e-Notfalldatensatz?“ Die FÄ-Vizevorsitzende macht klar: „Hier geht es um Versorgungssicherheit. Ein sofortiges Moratorium für dieses nationale Großprojekt wäre die einzige vorstellbare und sinnvolle Lösung für ein System, das schon in der ersten Ausbaustufe zusammenbricht.“

09.06.2020, Autor: mh Quelle: ärztlicher Nachrichtendienst änd-Archiv

Bundestags- Petition

Die Petition gegen das von Gesundheitsminister Spahn eingebrachte Gesetzespaket zur Datensicherheit und der zwanghaften Anbindung an die Telematikinfrastruktur hat das Quorum von 50.000 Unterzeichnern um ca. 20.000 überschritten. Damit wird sich jetzt der Petitionsausschuss des Bundestages mit unseren Sorgen um ihre Datensicherheit im Gesundheitssystem befassen müssen. Wir danken allen unseren Patienten, die mit ihrer Unterschrift die Petition unterstützt haben!!

 

Telematikinfrastruktur

Warnung vor weiteren möglichen Sicherheitslücken

In der Telematikinfrastruktur lauern womöglich hunderte weitere Sicherheitslücken. Dies legen Recherchen des IT-Magazins c’t nahe. Vor allem für die Konnektoren-Hersteller dürften die Ergebnisse ernüchternd sein.

Ein IT-Magazin hat sich den Konnektor von T-Systems genauer angesehen.
© Telekom

Der IT-Sicherheitsexperte Thomas Maus hat im Auftrag von Ärzten, die ihre Praxen an die TI angeschlossen haben, an deren Konnektoren „nichtinvasive und nichtdestruktive Analysen“ durchgeführt. Schwerpunkt der Tests sei das Modell von T-Systems gewesen, neben der KoCoBox aus dem Hause der Compugroup das am weitesten verbreitete Modell.

Zur Erinnerung: Nur in jeder zehnten Praxis in Deutschland ist aktuell die von der Gematik empfohlene serielle Installation des Konnektors umgesetzt. In dieser Variante sei der Konnektor „angriffsexponiert und sicherheitskritisch“, da er gleichzeitig als Firewall für das Praxis-LAN dient, heißt es in dem c’t-Bericht.

Diesem Anspruch aber werde der Konnektor von T-Systems womöglich nicht gerecht. Schuld sei ein Zertifikatsfehler. Dieser könne dazu führen, dass Hacker das Admin-Passwort abgreifen könnten. „Angreifer in Gestalt von Patienten, Reinigungspersonal oder Lieferanten bräuchten dazu lediglich ein Gerät für unter 100 Euro im Praxis-LAN zu platzieren, und schon könnten sie Kontrolle über den Konnektor erlangen. Dagegen kann sich eine Arztpraxis mit typischer IT-Ausstattung und -Personal kaum schützen“, urteilt das Magazin.

Das System basiere zum Großteil auf Open-Source-Komponenten. Bedenklich sei das hohe Alter einiger Komponenten. Um einzuschätzen, wie verwundbar die auf dem Konnektor eingesetzte Software ist, habe der Sicherheitsfachmann Maus zu allen Komponenten die bekannten Verwundbarkeiten herausgesucht. Das Ergebnis ist ernüchternd: Im T-Systems-Konnektor (Firmware 1.4.13) gebe es demnach Hinweise auf mindestens 402 potenzielle Verwundbarkeiten: 11 kritische, 141 hochbrisante, 250 mittelbrisante.

Auch die Compugroup bediene sich für ihre KoCoBox MED+ bei Open-Source-Codes. Dabei liste der Hersteller allerdings nur die Lizenzen auf, aber nicht die Komponenten. Dies sei ein Verstoß gegen die sogenannte GNU General Public License. „Wenn CGM die verwendeten Open-Source-Komponenten nicht angibt, muss man für die KoCoBox vom schlimmsten Fall ausgehen, also allen Verwundbarkeiten jeglicher Software unter all den angegebenen Lizenzen“, heißt es in dem Bericht.

Ärzte, die den Konnektor von T-Systems einsetzen, sollten dessen Firmware – falls noch nicht geschehen – unbedingt von Version 1.4.13 auf die Ende November veröffentlichte Version 1.5.3 updaten, rät Maus. Dadurch könnten sie die Zahl der möglichen klärungsbedürftigen Verwundbarkeiten immerhin von 402 auf 291 senken. Das sei besser, aber noch lange nicht gut. IT-Fachmann Maus rät Ärzten daher selbst bei einem aktualisierten Konnektor: „abschalten“.

17.01.2020 11:00:48, Autor: mm

01.07.2019

Anmerkung: Die gleichen Eliten in Hannover, Berlin und Brüssel, die uns im letzten Jahr mit der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) z. B. vorschreiben nach wieviel Sekunden der Bildschirmschoner aktiv werden muß, damit kein zufällig um den Monitor stehender „Nicht-Befugter“ einen Blick auf persönliche Daten werfen könnte, die gleichen Eliten zwingen uns, unter Androhung von Sanktionen wie Honorarabzug, in diesem Jahr Geräte (Konnektoren) in unsere Praxis-Netzwerke einzubauen, die in vielen Fällen nachweislich die Firewalls der Praxis-Netzwerke ABGESCHALTET  haben, und damit Angriffe auf Patientendaten erst möglich gemacht haben.

Die Welt wird immer verrückter ……… :-)))

Telematik  Infrastruktur  –

(zum besseren Verständnis)  auf analog übertragen

Um das Ganze in die analoge Welt zu übertragen (dann kann man es sich vielleicht besser vorstellen):

Stellen Sie sich vor, der Gesetzgeber zwingt Sie – unter Androhung eines Honorarabzugs von 1 % ihres Umsatzes mit GKV Patienten – einen Generalschlüssel für Ihre Praxis anzufertigen und an Ihnen unbekannte Personen auszuhändigen, die damit das Recht erwerben, 24 Stunden am Tag 7 Tage in der Woche ohne Ihre Kenntnis Ihre Praxis zu betreten und sämtliche handschriftlichen Aufzeichnungen in Ihren Karteikarten angeblich daraufhin zu überprüfen, ob die Versichertendaten Ihrer Patienten noch aktuell sind.

Weiterhin haben diese Personen das Recht, in unbegrenztem Umfang Kopien Ihrer Aufzeichnungen anzufertigen. Wann welche Daten erhoben wurden, wird Ihnen allerdings nicht mitgeteilt.

Sollten hierbei irgendwie Daten unbefugt an die Öffentlichkeit gelangen, obliegt es Ihnen zu beweisen, dass Sie unschuldig sind. Andernfalls ist eine Strafe bis zu 20 Mio. Euro fällig!

Wären Sie mit diesen Vorgehen vorbehaltlos einverstanden?

Halten Sie die Schweigepflicht uneingeschränkt für gewahrt?

Wenn ja, dann sind Sie der richtige Mann/die richtige Frau für die Telematik.

Mit nachdenklichen Grüssen

Ludger Dreismann

Quelle:  änd

Wir sind nicht damit einverstanden und leisten Widerstand gegen die Zwangsvernetzung des Ministers Spahn (CDU)

Die Telematik- Infrastruktur und ihre Gesundheitsdaten sind sicher!?

Glauben Sie das wirklich?

Leider muss ich jetzt mal die Erinnerung auffrischen:

In Norwegen sind im Januar 2018 2,9 Mio Gesundheitsakten entwendet worden: https://patientenrechte-datenschutz.de/2018/02/26/norwegen-schwerer-angriff-auf-gesundheitsdaten/

Die Österreichische Bundesregierung will die Daten ihrer Versicherten verkaufen: http://www.heute.at/politik/news/story/ELGA-Regierung-will-Daten-der–sterreicher-verkaufen-43854068

Im März 2018 wurde das Auswärtige Amt gehackt und Daten entwendet.

Am 20.07.2018 war der zentrale Server der KFZ-Zulassungsbehörden in Deutschland zeitweise nicht funktionstüchtig (https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.strassenverkehrsaemter-technik-panne-legt-bundesweit-auto-zulassungen-fuer-stunden-lahm.4130381b-f2a5-4e2c-b63c-0f70bb00287c.html).
Am 21.07.2018 wurde über den Diebstahl von Daten eines deutschen Autobauers berichtet (http://www.tagesschau.de/wirtschaft/datenleck-autobauer-101.html).
Am 24.07.2018 wurde in der FAZ darüber berichtet, dass das elektronische Gesundheitssystem in in Singapur gehackt wurde.
Am 06.08.2018 berichtete die ARD über geklaute Fingerabdrücke zur Identifikation und darüber, dass auch die deutschen Systeme nicht sicher sind: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/biometrische-daten-105.html.
Im September 2018 wurde das Klinikum Fürstenfeldbruck in Bayern gehackt und alle Rechner lahmgelegt.
Ende Januar 2019 sind dann in Singapur Daten von 14.200 Menschen mit HIV öffentlich geworden. Gedeihen konnte das Datendesaster vor allem, weil im Stadtstaat ein extrem konservatives Klima herrscht. Namen, HIV-Status, Passnummern und Adressen, diese Daten von Menschen mit HIV sind online zugänglich. Betroffen sind insgesamt 14.200 Menschen, 8.800 davon aus dem Ausland, 5.400 Staatsangehörige Singapurs.
04.04.2019: Die Bayer AG wurde von Hackern (Winnti-Gruppe) ausgespäht.
30.04.2019: Die Stuttgarter IT-Firma Citycomp wird laut US-Portal Motherboard und dem Geschäftsführer von Deutor Cyber Security Solutions von Hackern erpresst. Dem Bericht zufolge behaupten die Hacker, im Besitz von 312.570 Dateien in 51.025 Ordnern zu sein. In dem Datenbestand von über 516 Gigabyte befänden sich finanzielle und private Informationen. Zu den Kunden gehören demnach Ericsson, Leica, Toshiba, UniCredit, British Telecom, Hugo Boss, NH Hotel Group, Oracle, Airbus, Porsche und Volkswagen. Auch die Supermarktketten Rewe und Kaufland seien betroffen.
08.05.2019: In den USA wurde eine Radiologie-Praxis gehackt: https://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/digitalisierung_it/article/985989/cyberkriminalitaet-totaler-datenverlust-durch-cyberangriff-ausweg-praxisschliessung.html?sh=1&h=813037212

Es ist inzwischen fast an der Tagesordnung, dass Daten verschwinden und mißbraucht werden!

Es wurde berichtet, dass die in den Konnektoren verbauten Intel-Chips nicht sicher sind.

Erste Praxen, die an die TI angeschlossen sind, haben schon Viren.

Es besteht unter Strafandrohung ein Whitehackingverbot für die TI.

 

Aber wir sollen uns an die TI anschließen.

Geht´s noch?

 

Beitrag von Dr. Bernhard Suchy, 30.06.2019 änd

 

26.11.2018

IG Med ruft zum Protest gegen TSVG auf

Einfach mal „NICHTS TUN“!

Gesundheitsminister Jens Spahn bläst nach Meinung der IG Med mit seinem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) zu einem groß angelegten Angriff auf die eigenständige Organisation freiberuflicher, selbständiger Praxen. In einem offenen Brief an den Bundesgesundheitsminister kündigt ihm die Organisation zivilen Ungehorsam an.
Anschluss an die Telematik-Infrastruktur und Ausbau der Sprechstundenzeiten? Manchmal sollten die Niedergelassenen einfach mal nicht tun, schlägt die IG Med vor.

„Wir werden es nicht akzeptieren, dass Herr Gesundheitsminister Spahn unsere Praxen mit der Telematikinfrastruktur an die elektronische Fußfessel legt – und mit uns auch unsere Patienten,“ kommentiert Steffen Grüner, Allgemeinmediziner aus Osnabrück und Vorstand der Interessengemeinschaft Medizin, die Aktion. „Wir werden auch nicht erlauben, dass uns Herr Spahn mit ‚offenen Sprechstunden‘ und Mindestsprechstundenvorgaben in unsere Praxisorganisation und Terminvergabe hineinpfuscht und dabei chaotische Zustände in unsere Praxen trägt.“

Die Interessengemeinschaft Medizin kritisiert in dem Brief an Spahn auch, dass durch die Bevorzugung von neuen und Notfallpatienten vor allem die kontinuierliche Betreuung von chronisch kranken Patienten leiden werde und damit aus gut eingestellten Patienten schnell Notfälle werden könnten, wenn man der Planung des Gesundheitsministers folge.

Des Weiteren sei die rechtliche Situation bezüglich Telematik-Infrastruktur im Lichte der Datenschutzgrundverordnung und im Lichte der Verpflichtungen aus ärztlichem Berufsrecht und strafrechtlichem Schutz des Patientengeheimnisses so unübersichtlich, dass man keinem Arzt raten könne, sich derzeit an die Telematik anzubinden.

„Und nicht zuletzt ist die Terminservicestelle derzeit einer der teuersten Rohrkrepierer und soll nun auf Teufel komm raus als Allheilmittel für den Ärztemangel und die Terminknappheit in den Praxen aufgeblasen werden,“ ergänzt Ilka Enger, Vorsitzende der IG Med. „Jeder Patient kann in den Praxen sehen, dass die Ärzte sicher nicht unterbeschäftigt sind. Es ist eine bodenlose Unverschämtheit, wenn der Gesundheitsminister wider besseren Wissens das Bild des faulen Arztes zeichnen will.“

Aus diesem Grund habe die IG Med den offenen Brief an den Gesundheitsminister auf dem Portal Change.org eingestellt und bitte die ärztlichen Kollegen um Mitzeichnung.

„Herrn Spahn sollte klar sein, dass wir Ärzte nicht länger als Prügelknaben für ein zunehmend erodierendes System dienen werden,“ sagt Enger. „Derzeit stehen ca. 30% der Ärzte kurz vor ihrer Rente und die gehen nicht mehr zum Protest auf die Straße, sondern in den Vorruhestand. Und wenn diejenigen, die noch arbeiten müssen, dann nur die 25 Pflichtsprechstunden anbieten, die sich Herr Spahn wünscht, dann wird es sehr eng mit der Behandlung in Deutschland.“

Sie können den Brief mit der Überschrift „Wir werden „NICHTS TUN“, Herr Gesundheitsminister Spahn“ auf dem Portal Change.org hier lesen und mitzeichnen.

Quelle:änd vom 26.11.2018

 

Aktion: Rote Karte für die Telematikinfrastruktur (kurz: TI)

04.04.2018

„Rote Karte für die TI“

Angesprochen sollten sich jetzt neben allen unseren Patienten auch die zahnärztlichen Kolleginnen und Kollegen fühlen, die jetzt gezwungen werden Teleinformations- Infrastruktur in ihren Praxen einzurichten.

Falls auch sie der Meinung sind, dass:

  • es sich bei der zur Inbetriebnahme anstehenden Teleinformatik- Infrastruktur für das Gesundheitswesen gegenwärtig um ein unausgereiftes Produkt handelt, dass ohne Rücksicht auf die noch vorhandenen Schwächen ( Anm: spez. im Datenschutz) im Markt schnellstmöglich eingeführt werden soll;
  • die von der Politik versprochene für die Praxis kostenneutrale Einführung (Anm: Was ist mit den jährlich anfallenden Update – Kosten von 1000.-€ ? und mehr) sich schon jetzt als FALSCH erweist, weil die Praxis auf einem stattlichen Kostenanteil sitzen bleiben werden wird, und das System aber zudem mit hohen kontinuierlichen Folgekosten behaftet ist;
  •   eine zeitgerechte Einführung schon allein mangels zur Verfügung stehender Geräte und der für die termingerechte Einrichtung nicht vorhandenen, aber zwingend notwendigen Logistik und Manpower von Seiten der Hard- und Software-anbieter nicht zu realisiseren ist;
  • die Nutzung der TI- Infrastruktur auch nach Ende der aufwandintensiven Einführungsphase dauerhaft mit einem zusätzlichem Zeit- und Arbeitsaufwand erbunden ist. Diese aber zumindest für die einzelne Praxis nicht durch Synergieeffekte zu kompensieren ist und schon gar nicht, wie lauthals immer wiederholend von Seiten der Politik vorgetragen, überkompen-siert werden wird.    
  • die Einführung der TI-Infrastruktur keine Verbesserung der EDV- Sicherheit bringen wird. Vielmehr werden sich für kriminelle Energien durch die Zwangsanbindung an das Internet unerlaubte Zugriffsmöglichkeiten eröffnen, die bisher in vielen Praxen nicht vorhanden waren oder sind.

Dann nutzen Sie Ihre im Grundgesetz in § 17 GG verbrieftes Recht “ sich einzeln oder in der Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und  die Volksvertretung zu wenden“ und senden die ausliegenden „Roten Karten“ an den neuen „Gesundheitsminister“ Jens Georg Spahn, die Mitglieder des Gesundheitausschusses des Deutschen Bundestages, oder an Ihren Bundestagsabgeordneten.

Die Anschrift lautet: Deutscher Bundestag Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Die Karten liegen für Sie als Patienten in unserer Praxis aus; interessierte Kolleginnen und Kollegen informiere ich gerne über die Bezugsquelle!  

 

Trotz 1,7 Milliarden Kosten  

Elektronische Gesundheitskarte ist gescheitert

06.08.2017, 19:04 Uhr | dpa

Vor elf Jahren war sie mit großen Versprechen gestartet – steht die elektronische Gesundheitskarte nun vor dem Ende? (Quelle: imago)

Mehr als elf Jahre nach ihrem offiziellen Start könnte die elektronische Gesundheitskarte faktisch vor dem Aus stehen. Der Vorstandschef der AOK Bayern, Helmut Platzer, sagte, es sei „unsicherer denn je, wann die Gesundheitskarte die in sie gesetzten Erwartungen erfüllt“.

Hochrangige Mitarbeiter von Ärzteverbänden und gesetzlichen Krankenkassen berichten, es gebe in der Bundesregierung Pläne, die E-Card nach der Bundestagswahl für gescheitert zu erklären. Damit bliebe die Plastikkarte nichts weiter als ein Versicherungsnachweis, heißt es von den Krankenkassen. Die E-Card hat nach Berechnungen des Dachverbands der Innungskrankenkassen bis jetzt rund 1,7 Milliarden Euro an Kosten verursacht.

Auch aus den Kassenärztlichen Vereinigungen kommen Zweifel an der Zukunftsfähigkeit der Gesundheitskarte. „Wenn man mit Fachleuten redet, hört man, das sei eine Technik, die eigentlich schon überholt ist“, sagte der Vorstandschef der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, Wolfgang Krombholz. Verbände von Ärzten, Krankenkassen, Kliniken und Apothekern haben über die Trägergesellschaft Gematik den gesetzlichen Auftrag, die Gesundheitskarte auf den Weg zu bringen.

Die Karte sollte Behandlung erleichtern und Todesfälle verhindern

Die Bundesregierung hatte im Herbst 2004 angekündigt, ab dem Jahr 2006 werde die elektronische Gesundheitskarte zahlreiche neue Möglichkeiten für einen Datenaustausch schaffen. Ein Notfalldatensatz sollte darauf ebenso gespeichert werden können wie ein Medikationsplan. Eine solche digitale Arzneiliste sollte helfen, gefährliche Wechselwirkungen zu vermeiden, die nach Schätzungen jedes Jahr Tausende Todesfälle nach sich ziehen. Eine elektronische Patientenakte sollte unnötige Doppeluntersuchungen vermeiden. Verwirklicht ist davon bis jetzt noch nichts.

Die Betreibergesellschaft Gematik hat zwar Anfang Juni erklärt, die Auslieferung der notwendigen technischen Ausrüstung gehe in die letzte Phase und sprach von einem „Meilenstein“. Doch die dafür notwendigen sogenannten Konnektoren stehen weiterhin nicht zur Verfügung. Die Chefin des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer, hatte im Juli beteiligte Industriefirmen für die neuerlichen Verzögerungen verantwortlich gemacht. Die weisen die Vorwürfe allerdings zurück. Der Sprecher der Telekom-Tochter T-Systems, Rainer Knirsch, weist darauf hin, dass die technischen Anforderungen rund 150 Mal verändert worden seien. Jetzt aber sei die Industrie „auf der Zielgeraden“, heißt es von T-Systems. Derzeit werde „die weltweit bestgeschützte öffentliche Infrastruktur für das Gesundheitswesen“ entwickelt.

Kassen gehen bereits eigene Wege

Bei den Krankenkassen stoßen solche Worte allerdings auf Skepsis. Etliche Kassen setzen darauf, eigene Angebote für einen digitalen Datenaustausch zu entwickeln. „Damit könnten die Anforderungen wesentlich besser, wesentlich ökonomischer und vor allem sicherer erfüllt werden“, sagt der Chef der AOK Bayern, Helmut Platzer. Die bundesweit größte AOK will dazu mit anderen Ortskrankenkassen und Partnern aus der Wirtschaft zusammenarbeiten. Die zweitgrößte bundesweite Kasse, die Techniker Krankenkasse, hatte bereits im Februar bekannt gegeben, sie habe den amerikanischen Konzern IBM  mit der Entwicklung einer eigenen elektronischen Patientenakte beauftragt.

Bei den Ärzteverbänden gibt es allerdings Sorgen, dass sich die digitale Gesundheitslandschaft zersplittert. „Das wäre das Schlimmste, was uns passieren könnte, dass jede Kasse mit ihrem eigenen System startet“, warnt der Chef der Kassenärztlichen  Vereinigung Bayerns, Wolfgang Krombholz. Er fürchtet, dass viele Praxen damit überfordert wären, verschiedene Systeme etwa von Patientenakten mit ihren Computersystemen zu verwalten.

(… zu schön um wahr zu sein!!)

 

IT-Projekt stockt

Milliarden-Murks bei der neuen Gesundheitskarte

19.06.2014 – 10:17 Uhr (Quelle: dpa)

Elf Jahre nach dem Beschluss zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte droht das IT-Projekt zum Milliardengrab zu werden.

Krankenkassen und Ärzte, die die „eGK” mit Kliniken, Apothekern und der Industrie gemeinsam einführen sollen, haben sich bei dem Projekt zerstritten. Die Kassen werfen den Ärzten vor, den geplanten Online-Austausch sensibler Patientendaten zu behindern. Die Mediziner werfen den Kassen Versagen vor. Für die Versicherten geht der Streit richtig ins Geld.

Zerknirschung gehört zum guten Ton, wenn die Verantwortlichen von der Karte reden – gepaart mit Schuldzuweisungen. „Wir haben die Komplexität dieses Projekts unterschätzt“, sagt die Chefin des Kassen-Spitzenverbands, Doris Pfeiffer.

„Und ich glaube, das hat auch die Industrie getan.“ Sie deutet damit an, dass die IT-Firmen etwa bei Hard- und Software hinterherhinkten. Unternehmen wie T-Systems, arvato Systems und CompuGroup Medical sind Partner der von Kassen, Ärzten, Apothekern und Kliniken getragenen Betreibergesellschaft gematik.

Doch bei den Betreibern selbst läuft es alles andere als rund. Wie ist der Stand?

97 Prozent der 70 Millionen gesetzlich Versicherten haben die eGK laut den Kassen mittlerweile. Das Problem: Die einzige Neuerung im Vergleich zur alten Versichertenkarte ist das Passbild.

 

„E-card“ illegal?

Streit um elektronische Gesundheitskarte

Das Problem mit der neuen Gesundheitskarte: Niemand hat kontrolliert, dass die Fotos auch echt sind

Die zu Jahresbeginn eingeführte elektronische Gesundheitskarte (auch e-card oder eGK) verstößt nach Auffassung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gegen geltendes Recht. Die e-card sei damit nutzlos.

Der Grund: Die gesetzlichen Krankenkassen hätten die darauf gespeicherten Fotos der Versicherten nicht überprüft.

Über die Stellungnahme der KBV, die die elektronische Karte seit langem kritisiert, berichtete zuerst das „Hamburger Abendblatt”.

Die juristische Expertise der KBV wirft den Kassen vor, „die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt” zu haben. Rein rechtlich müssten die Karten wieder eingezogen oder nachgerüstet werden.

Der Kassen-Spitzenverband wies die Kritik zurück: Die E-Gesundheitskarte sei immer „als eingeschränkter Identitätsausweis konzipiert gewesen, nicht vergleichbar mit Personalausweis oder Reisepass”, sagte eine Sprecherin auf Anfrage. „Deshalb gibt es keinen Grund, die e-card einzuziehen oder nachzurüsten.”

Es handele sich um „eine alte Diskussion, die wir schon mal hatten”. Die KBV räumte ein, dass ihre Expertise „ein halbes Jahr alt” sei.

Darin heißt es: „Die Krankenkassen sind verpflichtet, bei der Ausstellung der eGK die Übereinstimmung des auf der eGK aufgedruckten Lichtbildes, der Person des Inhabers der Karte sowie der zukünftig auf der eGK gespeicherten weiteren Sozialdaten zu verifizieren. Dieses wird bislang nicht durchgeführt, was problematisch ist, da zukünftig sensible Daten auf der eGK gespeichert werden sollen.”

Aus Sicht der Krankenkassen ist nicht ersichtlich, wer aus einem gefälschten Foto auf der e-card einen Vorteil hätte.

Der Nutzer liefe Gefahr, nicht behandelt oder als Privatpatient behandelt zu werden. Die Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes wies darauf hin, dass auf der elektronischen Versichertenkarte nur Versicherten-Stammdaten wie Name und Adresse, aber keine Patientenakten gespeichert seien.

KBV-Sprecher Roland Stahl sagte: „Wir verdammen die e-card nicht in Bausch und Bogen, aber wir fordern die Krankenkassen auf, zu gewährleisten, dass die richtige Zuordnung der Daten zum Karteninhaber erfolgt. Das gilt auch für die vom Versicherten gelieferten Fotos. Geschieht diese Überprüfung nicht, so sehen wir hier rechtliche Probleme, da ja insbesondere in Zukunft sensible Daten auf der Karte gespeichert werden sollen.”

Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums sagte dem Bericht zufolge: „Es ist unbestritten, dass die richtige Zuordnung der Daten der Gesundheitskarte zum Karteninhaber gewährleistet sein muss. Dafür ist neben weiteren Maßnahmen auch eine Identifizierung des Versicherten erforderlich, die jedoch nicht zum Zeitpunkt der Lichtbildübermittlung durchzuführen ist.”

Das Ministerium ließ offen, wann die Identität von Karteninhaber und Foto geprüft werden solle.

 

 

Offener Brief an den Bundesgesundheitsminister v. 27.09.2011

An
Herrn Daniel Bahr
Bundesminister für Gesundheit
Friederichstr.108
10117 Berlin
Norden, den 27.09.2011

Betr.: Schriftwechsel des Landesvorsitzenden des FVDZ Herrn Dr. Julius Beischer,  Hannover mit Ihnen, bzw. Ihrem Staatssekretär Herrn Thomas Ilka, Bonn

Sehr geehrter Herr Bundesminister,
sehr geehrter Herr Bahr,
ich möchte mich bei Ihnen für die deutlichen Worte Ihres Staatssekretärs im Antwortschreiben des inzwischen veröffentlichten Briefwechsel zum Thema ’neue GOZ‘ mit dem Landesvorsitzenden des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte Herrn Dr. Julius Beischer, Hannover, ganz herzlich bedanken.

Diese deutlich formulierten Aussagen und Hintergründe hat die Zahnärzteschaft bis dato nicht gekannt. Wir kannten bisher nur verklausulierte, schwammige Auskünften ihrer Vorgängerinnen im Ministerium, Frau Schmitt und Frau Fischer, und fadenscheinige Pressekampagnen in den Richtungen ‚Abzocker‘, ‚Betrüger‘ und ‚Privat- und Kassenpatient‘. Zufällig immer dann in der Tageszeitung mit den vier großen Buchstaben veröffentlicht, wenn die Zahnärzteschaft ihre mehr als berechtigten Forderungen deutlich vertreten hat.

Ihr Herr Staatssekretär fragt nach Zahlen, in welcher Größenordnung wir uns eine Erhöhung vorstellen könnten, so als wäre unser berechtigtes Ansinnen ein Wunschkonzert.

Ich darf einige andere Zahlen zur Kenntnis bringen, die bei halbwegs seriöser Recherche im Statistischen Bundesamt oder alternativ bei jeder Landeszahnärztekammer
(Quelle: NZB 7-8 / 2011) zu erhalten gewesen wären:

Allgemeine Preisentwickelung (ausgewählt) von 1988 bis heute:

PKW, gehobene Mittelklasse – Anstieg: 60%
Kfz- Werkstatt Arbeitswert – Anstieg: 72 %
Rundfunkgebühren – Anstieg: 132 %
Benzin – Anstieg: 212 %
PKW – Hauptuntersuchung – Anstieg: 225%
Heizöl – Anstieg: 444 %

Prozentuale Steigerungsraten von 1988 bis 2009

Einnahmeüberschuss Zahnarztpraxis + 27 %
Verbraucherpreisindex + 51 %
Beamtenbesoldung A16 + 61 %
Diäten der Abgeordneten des Dt. Bundestages + 92 %
(pers. Anm.: ein Schelm der Böses dabei denkt)

Kostensteigerung in der Zahnarztpraxis (hier Verbrauchsmaterial) von 1988 bis 2011

z.B. Geräte – Pflegemittel  + 330 %
Ätzgel f. Kunststofffüllungen + 219 %
Desinfektionsmittel + 179 %
Devitalisierungsmittel + 97 %
Prov. Füllungsmaterial  + 93 %
Abformmaterial + 92 %
Befestigungszement + 78 %
Händedesinfektionsmittel + 73 %
Polierpaste + 53 %
Anästhetikum 100 Ampullen  + 33%

Und unter allen diesen Beispielen steht:
Anstieg des Punktwerts in der Gebührenordnung für Zahnärzte
seit 1988: 0,0 %   !!!

Anhand dieser Zahlen dürfte es Sie nicht verwundern, dass die Zahnärzte den Referentenentwurf rundweg ablehnen und die in Ihrem Hause errechnete Erhöhung um 6 % als Betrug am Berufsstand und Volksverdummung ansehen. Seriöse Berechnung der Zahnärztlichen Abrechnungsgenossenschaft in Düsseldorf, die die Jahresabrechnung für 2010 testweise zu den Bedingungen der neuen GOZ durchgeführt haben, sehen eine tatsächliche Absenkung im Bereich zwischen 7 – 10% auf die durchschnittliche Praxis zu kommen, und ich möchte gar nicht erst in die Situation geraten, Ihnen (bzw. Ihrem Nachfolger) diese Zahlen bestätigen zu müssen, legitim wäre, s.o., eine Erhöhung um sage und schreibe ca. 60 %!

Dieses Geld wird dem Berufsstand verweigert, weil die öffentlichen Kassen leer sind. Nein, das stimmt ja gar nicht. Korrekterweise müsste es heißen: Für diesen Zweck sind die öffentlichen Kassen leer!
Wir, die Zahnärzte, kümmern uns dagegen engagiert und verantwortungsvoll um die Zahngesundheit unserer kleinen und großen Patienten, wir bilden z.Zt. allein im Flächenland Niedersachsen jährlich tausende junge Mitarbeiterinnen im Berufsbild der zahnmedizinischen Fachhelferin aus. Wir halten zudem in unseren Praxen zehntausende an Frauen-Arbeitsplätze vor.

Und dieser Berufsstand hat speziell in Niedersachsen Wahlkampf gemacht. Wahlkampf mit dem Ziel die FDP in die Regierung zu bringen, was auch gelungen ist.

Aber wir sind auch der Berufsstand, der es leid ist, von genau diesen Politikern jetzt für dumm verkauft zu werden! Sie müssen sich an dem messen lassen, was vor der Wahl speziell hier in Niedersachsen von Ihrem Vorgänger im Amt und jetzigen Ministerkollegen Herrn Dr. Rössler z.B. auf der Generalversammlung der V.u.V. und der Landesversammlung des FVDZ so visionär dargestellt worden ist. Der ‚Papierkrieg‘ nimmt wundersamer weise weiter zu, siehe Referentenentwurf; die eGK ist noch nicht abgeschafft (warum musste ich mir noch ein neues Kartenlesegerät anschaffen?), eine leistungsgerechte Entlohnung ist bedauerlicherweise nur im Grundgesetz verankert….
Und das ist die Erkenntnis in diesem Briefwechsel, für die ich mich nochmals ausdrücklich bei Ihnen bedanken möchte.

Jetzt hat auch die letzte Kollegin und der letzte Kollege verstanden, dass wir seitens der Politik, auch der freiheitlich – demokratischen als letztem Hoffnungsträger, nichts, aber auch gar nichts, erwarten können!

Und das wiederum vereint die Basis des Berufsstandes bundesweit in einer Zeit, in der deren Spitzenfunktionäre in BZÄK und KZBV unverständlicherweise und bar jeder Realität auf Konsens und Schmusekurs setzen.

Aber Zeiten ändern sich, und sie werden sich ändern
Mit freundlichen Grüßen
Ihr zukünftiger Ex-Wähler
Dr. Andreas Dohle

PS.: Ich werde mit jedem diskutieren, der seit 25 Jahren keine Lohnerhöhung erhalten hat. Aber selbst  die moralisch – ethische ‚Klatsche‘ ist inzwischen populistisch zu sehr abgenutzt, als dass sie noch wirkt. Verzichten Sie daher bitte auf einen vorgefertigen Antwortbrief irgendwelcher Lakaien!

(Anmerkung im Juli 2014: Der damalige Bundesgesundheitsminister ist inzwischen, ebenso wie seine Partei, Geschichte. Die Gebührenordnung für Zahnärzte ist 2012 so gekommen, wie wir sie befürchtet haben. Und selbst unsere Standesvertretung will den niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen dieses Ergebnis als Erfolg verkaufen! Hier wird, wie bereits seit Jahren, ein ganzer Berufsstand für dumm verkauft! )