Wer ästhetisch ansprechenden Zahnersatz wünscht, muss unter Umständen tief in die eigene Tasche greifen. Eine Zahnzusatzversicherung kann helfen – vor dem Abschluss sollten Sie das Angebot aber sehr genau prüfen.Die Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ist beim Zahnersatz auf einen Festzuschuss beschränkt, der Patient muss einen Eigenanteil leisten.

Eine private Zahnzusatzversicherung lohnt sich vor allem für Menschen, die einen hochwertigen Zahnersatz wünschen – denn dabei deckt der Festzuschuss oft nur einen kleinen Teil der tatsächlichen Kosten. Entscheidend für die Auswahl einer Zusatzpolice ist die Frage, in welcher Höhe Kostenerstattung für Zahnersatz gewünscht wird. Doch hohe Prozentzahlen allein sagen noch nicht viel aus.

Prüfen Sie, ob sich die prozentuale Erstattung wirklich auf den gesamten Rechnungsbetrag bezieht. Einige Versicherer tragen nur nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse einen bestimmten Prozentsatz der verbleibenden Restsumme.

Viele Tarife unterscheiden nach der Art des Zahnersatzes. Häufig ist bei einzelnen Versorgungsformen die Leistung eingeschränkt. So kann es sein, daß Sie für Konen und Brücken einen hohen Zuschuss bekommen, für Inlays , funktionsanalytische Leistungen oder Implantate dagegen nur einen geringen oder sogar keinen Zuschuss erhalten. Zahlreiche Versicherer schränken Ihre Leistungen durch Höchstgrenzen ein, die Sie als Versicherter oftmals erst nach bis zu fünf Jahren als Beitragszahler erreichen können, andere wiederum zahlen pro Jahr nur einen festgelegten Maximalbertrag.

Bei Verträgen, die nach Art einer Lebensversicherung kalkuliert sind, hängt der Beitrag vom Eintrittsalter des Kunden ab – danach bleibt er konstant. Bei deisen Verträgen genießt der Kunde besonderen rechtlcihen Schutz: Sie dürfen nicht gekündigt werden. Dagegen können Verträge nach Art der Schadensversicherung in den ersten drei Jahren gekündigt werden, und der Versicherer kann nachträglich die Leistungen kürzen, oder die Beiträge erhöhen. Viele Anbieter verzichten aber ausdrücklich auf Ihr gesetzliches Kündigungsrecht: Fragen Sie nach – falls der Versicherer sich die Kündigungsoption offen hält, empfehlen die Experten der Stiftung Warentest, von diesem Angebot Abstand zu nehmen.

Weitere Informationen unter: www.test.de/Zusatzversicherungen

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